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Unterhaltsreinigung

Als Unterhaltsreinigung werden alle Reinigungstätigkeiten bezeichnet, die in regelmäßigen Abständen anfallen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Grundreinigung oder Endreinigung, die nur selten und zu bestimmten Anlässen durchgeführt wird. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche nach einer Lösung und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot zur Unterhaltsreinigung Ihrer Büro- und Sanitärräume, Ihrer Produktionsstätten, Ihrer Praxis oder Ihrer Geschäftsräume. Außerdem können wir die Unterhaltsreinigung von Treppenhäusern, Fluren, Empfangsbereichen oder Wartezimmern übernehmen.

Regelmäßige Unterhaltsreinigung sorgt für ein angenehmes Erscheinungsbild

Ihre Mitarbeiter und Ihre Besucher werden sich nur dann wohlfühlen, wenn die Büro- oder Geschäftsräume sauber und gepflegt sind. Wer möchte schon in einem verstaubten Büro arbeiten, in dem sich zusätzlich diverse Verschmutzungen befinden. Das wäre nicht nur unschön, sondern könnte auch die Grundlage für die Ansiedlung von Schädlingen bilden. Lassen Sie es nicht so weit kommen und sorgen Sie für eine regelmäßige Unterhaltsreinigung Ihrer Räumlichkeiten. Wir stimmen im Vorfeld nicht nur mit Ihnen ab, wie oft eine Unterhaltsreinigung erfolgen soll, sondern auch, welche Tätigkeiten sie umfassen soll. Die Basis bildet – das Staubsaugen und Staubwischen, – die Nassreinigung der Sanitärbereiche – die Nassreinigung der Fußböden und – die Abfallbeseitigung.

Unterhaltsreinigung – von mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich

Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie oft ein Objekt eine Unterhaltsreinigung benötigt. Es ist zum Beispiel ein großer Unterschied, ob nur wenig oder sehr viel Publikumsverkehr herrscht. So kann es in einigen Fällen dringend geboten sein, nicht nur einmal, sondern mehrmals pro Tag eine Unterhaltsreinigung durchzuführen. Das muss nicht immer alle Bereiche eines Objektes, sondern kann auch Teile davon betreffen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle Reinigungstätigkeiten so organisieren, dass es zu keinen Störungen oder Unterbrechungen Ihres Betriebsablaufes kommt. So wäre nicht nur eine Unterhaltsreinigung vor Beginn oder nach dem Ende der Geschäftszeit, sondern auch in einer Ruhepause denkbar. Für die Reinigung von angrenzenden Bereichen wie zum Beispiel Treppenhäusern, können separate Reinigungsintervalle vereinbart werden.
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